Versicherung

Wie bei jeder körperlichen Betätigung, besteht auch beim Betriebssport die Möglichkeit eines Unfalls. Da der Betriebssport in der Regel außerhalb der Arbeitszeit stattfindet und die Betriebssportaktivitäten in der Regel keine Betriebsveranstaltungen sind, lehnen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Deckung der Unfallkosten und Folgen ab. Um sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor möglichen Kosten zu schützen, bietet der Landesbetriebssportverband Niedersachsen e.V. (LBSVN) gemeinsam mit der ARAG ein speziell auf die Belange des Betriebssport ausgerichtetes äußerst kostengünstiges Versicherungspaket an.

Die wichtigsten Deckungssummen und den Umfang des Versicherungspakets können Sie aus der nachfolgenden Aufstellung ersehen. Der LBSVN bietet dieses Versicherungspaket nur seinen Mitgliedern an, d. h., der Versicherungsschutz ist mit der Mitgliedschaft im LBSVN verbunden. Die Versicherungskosten betragen zurzeit 6,00 € pro Person/Jahr.

Der Abschluss der Versicherung ist aufgrund der Satzung des LBSVN Voraussetzung für eine Mitgliedschaft. Weitere Kosten werden nicht erhoben. Die Anmeldung zur Versicherung und zum Beitritt kann mit dem Anmeldebogen Versicherung erfolgen. Die Versicherung hat eine Laufzeit entsprechend dem Kalenderjahr. Die Kündigung muss spätestens bis zum 30.09. des laufenden Jahres zum 01.01. des Folgejahres erfolgen. Die Meldungen für die Versicherung erfolgen mit unserem Bestandserhebungsbogen jährlich. Die Meldungen erfolgen obligatorisch, d. h., nur anzahlmäßig nach Altersgruppen und Geschlechtern getrennt. Trotzdem muss der Versicherungsnehmer eine namentliche Mitgliederdatei/-kartei führen, weil der Versicherer im Schadensfall das Recht zur Einsichtnahme in die Mitgliedsunterlagen vor Ort hat. Eine Teilung des Jahresbeitrages ist nicht möglich.

Den Umfang des Versicherungsschutzes können Sie aus der Broschüre „Ihre Sportversicherung“ ersehen. Die Broschüre können Sie downloaden. Bei Schadensfällen bitten wir anhand der Schadensanzeige Sportunfallversicherung um Meldung des Vorfalles an den Vorstand des LBSVN. Die Meldung muss spätestens innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall erfolgen und spätestens 15 Monate nach dem Unfall ärztlicherseits bestätigt werden. Versichert sind alle Aktivitäten innerhalb der Betriebssportgemeinschaft (BSG).

 

Unfall Schadenanzeige Betriebssport

Die ARAG hat uns darüber informiert, dass unser Versicherungsschutz unseres Sportversicherungsvertrages aufgrund der Bedingungen der Pandemie angepasst und erweitert wurde. Die Verlängerung gilt nun bis zum 31. Mai 2021.