Der Fachwart ist für die Organisation und Durchführung des Spielbetriebs zuständig.
Der Fachwart vertritt die Interessen seiner Sportart
Der Fachwart kann in Abstimmung mit dem Sportwart zur Erledigung seiner Aufgaben weitere geeignete Personen mit Tätigkeiten betrauen. Die Delegation von Aufgaben oder Tätigkeiten an Dritte, enthebt den Fachwart nicht von der Verantwortung.
Der Fachwart berichtet dem Sportwart über wesentliche Ereignisse und Ergebnisse innerhalb seiner Sportart
Der Fachwart vertritt seine Sportart auf dem Verbandstag